Mitgliedschaft Beitrag Prävention Leistungen Aktuell Presse Publikationen Formulare Service
Leistung - Sicherheit - Vertrauen
Bild Geld
Info-Tipp
Gesetze
Gesetzliche Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung, der Alterssicherung der Landwirte und der Krankenversicherung für Landwirte
Sie sind hier:

Beitrag

Einzelheiten zur Beitragsberechnung und Beitragszahlung finden Sie auf den folgenden Seiten. Wählen Sie in der linken Navigationsleiste den gewünschten Themenbereich aus.

Landwirtschaftliche Unfallversicherung

Das Finanzierungssystem der gesetzlichen Unfallversicherung ist geprägt durch das Umlageprinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung. Danach müssen die Beiträge den finanziellen Gesamtbedarf der Berufsgenossenschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr decken.

Landwirtschaftliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Anders als in der allgemeinen Krankenversicherung, die die Beiträge nach einem Vom-Hundert-Satz der beitragspflichtigen Einnahmen erhebt, werden die Beiträge in der LKK nach Beitragsklassen festgesetzt.
Die Beiträge sind so festzusetzen, dass sie zusammen mit den übrigen Einnahmen (z.B. Ersatz-, Erstattungsansprüche, Zinserträge und Mieten) ausreichen, um
  • die gesetzlichen und satzungsmäßigen Leistungen zu gewähren,
  • die Verwaltungskosten zu decken,
  • die vorgeschriebene Rücklage zu füllen und
  • die zulässigen Betriebsmittel bilden zu können.

Alterssicherung der Landwirte

Den Beitrag für die Alterssicherung der Landwirte setzt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung fest.

[Druckversion] [Startseite] [Übersicht]
© 2012 Landwirtschaftliche Sozialversicherung Mittel- und Ostdeutschland
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Website? Schreiben Sie an mail@mod.lsv.de