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Krankenkasse
Beiträge aus Renten, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen
Landwirtschaftliche Unternehmer, Kleinunternehmer, mitarbeitende Familienangehörige und Altenteiler haben außerdem noch Beiträge zu entrichten und zwar
- aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (Einbehaltung und Abführung der Beiträge erfolgt durch die Rentenversicherungsträger),
- aus Versorgungsbezügen (Pension, Betriebsrente, Renten aus der Alterssicherung der Landwirte usw.),
- aus Arbeitseinkommen (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit), dass außerhalb der Land- und Forstwirtschaft erzielt wird.
Das außerlandwirtschaftliche Arbeitseinkommen wird für Unternehmer oder mitarbeitende Familienangehörige nur dann der Beitragsbemessung zugrunde gelegt, soweit es neben einer Rente oder Versorgungsbezügen erzielt wird.
Beiträge aus Versorgungsbezügen und außerlandwirtschaftlichen Arbeitseinkommen sind nur zu entrichten, wenn der Zahlbetrag dieser Einnahmearten insgesamt im Jahr 2012 monatlich 131,25 EUR übersteigt.