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Beitrag für freiwillige Mitglieder

Die Beiträge der freiwilligen Mitglieder werden nach Beitragsklassen festgesetzt. Für die Zuordnung in die Beitragsklasse werden alle Einnahmen und Geldmittel herangezogen, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte.

Ist der freiwillig Versicherte hauptberuflich selbständig erwerbstätig, wird ein fiktives Mindesteinkommen in Höhe von 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (2012 = 1.968,75 EUR) zugrundegelegt.
Die beitragspflichtigen Einnahmen des freiwilligen Mitgliedes werden mit Wirkung vom 1. Januar eines Jahres für dieses Kalenderjahr nach den letzten bekannten Verhältnissen festgestellt. Gegebenenfalls wird eine Schätzung vorgenommen.

         
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