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Berufsgenossenschaft

Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft erhebt zur Finanzierung ihrer Aufgaben Beiträge.
Beitragspflichtig sind die landwirtschaftlichen Unternehmer/Unternehmen.
Die Beiträge müssen die finanziellen Aufwendungen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr decken. Die Beiträge werden im Wege der nachträglich Bedarfsdeckung im Umlageverfahren festgesetzt.
Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag.

Der Gesetzgeber gibt den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften für die Beitragsbemessung einen Rahmen vor (§ 182 Absatz 2 SGB VII). Die Selbstverwaltungsorgane der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft können in diesem Rahmen die Beitragsregelungen in der Satzung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft festsetzen.


Umlage 2010 - Neues Beitragssystem bei der LBG Mittel- und Ostdeutschland

Die LBG MOD hat gemäß den Vorgaben des LSV-Modernisierungsgesetzes ihren Beitragsmaßstab weiterentwickelt und führt den Maßstab nach dem Arbeitsbedarf ein.
Einzelheiten zum Arbeitsbedarf können dem Gutachten von Prof. Dr. Enno Bahrs von der Universität Göttingen entnommen werden. >>>

Die Vertreterversammlung der LBG MOD hat in ihrer Sitzung am 08.12.2010 eine Neufassung der Satzung beschlossen. Die neuen Beitragsberechnungsgrundlagen sind Bestandteil der Satzung der LBG MOD - Ausgabe 2011 -.


Umlage 2011

Die Vertreterversammlung der LBG MOD hat in ihrer Sitzung am 6. Februar 2012 die Umlagerechnung 2011 aufgestellt und damit die Hebesätze für die Umlage 2011 festgestellt. >>>

Härtefallregelung für Umlage 2011 erweitert

Die Härtefallregelung ist mit dem 1. Nachtrag zur Satzung vom 8.12.2011 erweitert und modifiziert worden. >>>

                        
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