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Einzelheiten zur Beitragsberechnung

Mit der Einführung des neuen Beitragsmaßstabes verändert sich auch das Beitragsberechnungsverfahren.

Vereinfachtes Schema des Rechenweges:

Summe der Berechnungseinheiten (BER)
eines Produktionsverfahrens/einer Unternehmensart

x

Unfallfaktor
des Produktionsverfahrens/der Unternehmensart

x

Risikogruppenfaktor der jeweiligen Risikogruppe

=

Summe der ermittelten Berechnungseinheiten (BER)

x

Hebesatz in Euro/BER

=

Beitrag (Brutto) in EUR
zuzüglich des Grundbeitrages


Einzelheiten des äußerst differenzierten Beitragssystems sind unter den folgenden Stichwörtern erläutert.

Unternehmen der landwirtschaftlichen Bodenbewirtschaftung ohne Tierhaltung
Unternehmen der landwirtschaftlichen Bodenbewirtschaftung mit Tierhaltung
Unternehmen der Forstwirtschaft
Unternehmen der Tierhaltung ohne Bodenbewirtschaftung
Unternehmen der Binnenfischerei
Unternehmen der Imkerei
Nebenunternehmen
land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen
vorbereitende/abschließende Tätigkeiten
Schilfbau
Unternehmen der Jagd
landwirtschaftliche Berufsverbände
Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen (USF) -allgemein-
Jagdgenossenschaften
Forstbetriebsgemeinschaften/Teilnehmergemeinschaften
Landseniorenvereine


Beitragsberechnung für Unternehmen der landwirtschaftlichen Bodenbewirtschaftung ohne Tierhaltung

Die Berechnung des Beitrages für Unternehmen der landwirtschaftlichen Bodenbewirtschaftung ohne Tierhaltung erfolgt ab dem Umlagejahr 2010 auf der Grundlage des Arbeitsbedarfes.

Der Arbeitsbedarfsmaßstab ist ein Abschätztarif, d. h. er berücksichtigt nicht den im jeweiligen Unternehmen tatsächlich anfallenden Arbeitsbedarf. Er basiert auf gutachterlich festgesetzten Durchschnittswerten unter Berücksichtigung der strukturellen Besonderheiten im Zuständigkeitsbereich der LBG MOD und wird in Berechnungseinheiten (BER), differenziert nach speziellen Produktionsarten- und formen, den sogenannten Produktionsverfahren abgebildet.

Die Berechnungseinheiten werden mit den Berechnungsgrundlagen, also mit der Größe der bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche je Produktionsverfahren in Hektar und einem Unfallfaktor vervielfältigt.

Der Beitragsberechnung liegen die sich zum Stichtag 15.05.2010 ergebenden BER zugrunde. Hierbei ist zu beachten, dass die Berufsgenossenschaft grundsätzlich als Basis die Flächengrößen und Kulturarten heranzieht, die in den jährlichen Anträgen auf Agrarförderung ausgewiesen sind.

Hinzu kommen Berechnungseinheiten für Allgemeine Arbeiten.

Die Summe der Berechnungseinheiten (BER) wird dann mit dem Risikogruppenfaktor der jeweiligen Risikogruppe, der das Unternehmen/der Unternehmensteil angehört (bodenbewirtschaftende Landwirtschaft oder Spezialkulturen), multipliziert. So ergibt sich die Gesamtsumme der BER nach Risikoanpassung.

Die Gesamtsumme der BER wird mit dem Hebesatz vervielfältigt. Dieser Betrag zuzüglich des Grundbeitrages ist der Jahresbeitrag (brutto).
Soweit das Unternehmen zu den Bundesmittelberechtigten zählt, vermindert sich der Beitrag um den Bundesmittelanteil.

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Beitragsberechnung für Unternehmen der landwirtschaftlichen Bodenbewirtschaftung mit Tierhaltung

Die Berechnung des Beitrages für Unternehmen der landwirtschaftlichen Bodenbewirtschaftung mit Tierhaltung erfolgt ab dem Umlagejahr 2010 auf der Grundlage des Arbeitsbedarfes.

Der Arbeitsbedarfsmaßstab ist ein Abschätztarif, d. h. er berücksichtigt nicht den im jeweiligen Unternehmen tatsächlich anfallenden Arbeitsbedarf. Er fußt auf gutachterlich festgesetzten Durchschnittswerten unter Berücksichtigung der strukturellen Besonderheiten im Zuständigkeitsbereich der LBG MOD und wird in Berechnungseinheiten (BER), differenziert nach speziellen Produktionsarten- und formen, den sogenannten Produktionsverfahren abgebildet.

Die BER werden mit den Berechnungsgrundlagen, also mit der Größe der bewirtschafteten Fläche je Produktionsverfahren in Hektar und der Anzahl der durchschnittlich jährlich gehaltenen Tiere, und einem Unfallfaktor vervielfältigt.

Der Beitragsberechnung liegen die sich zum Stichtag 15.05.2010 ergebenden BER zugrunde. Unternehmen der Bodenbewirtschaftung sollten beachten, dass die Berufsgenossenschaft grundsätzlich als Basis die Flächengrößen und Kulturarten der Beitragsberechnung heranzieht, die in den jährlichen Anträgen auf Agrarförderung ausgewiesen sind. Diese sind ausschließlich maßgeblich auch für die Einordnung der Flächen in die verschiedenen Produktionsverfahren.

Tierbestände werden mit dem Jahresdurchschnittsbestand berücksichtigt. Dieser ist bis zum 15.01. des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres der LBG MOD anzuzeigen.

Hinzu kommen bei landwirtschaftlicher Bodenbewirtschaftung einschließlich Sonderkulturen Berechnungseinheiten für Allgemeine Arbeiten.

Die Summe der Berechnungseinheiten (BER) wird dann mit dem Risikogruppenfaktor der Risikogruppe, der das Unternehmen/der Unternehmensteil angehört (bodenbewirtschaftende Landwirtschaft oder Spezialkulturen oder Tierhaltung), multipliziert. So ergibt sich die Gesamtsumme der BER nach Risikoanpassung, welche mit dem Hebesatz - einschließlich Lastenausgleich - vervielfältigt wird. Dieser Betrag zuzüglich des Grundbeitrages ist der Jahresbeitrag (brutto).
Soweit das Unternehmen zu den Bundesmittelberechtigten zählt, vermindert sich der Beitrag um den Bundesmittelanteil.

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Beitragsberechnung für Unternehmen der Forstwirtschaft

Die Berechnung des Beitrages für Unternehmen der Forstwirtschaft erfolgt ab dem Umlagejahr 2010 auf der Grundlage des Arbeitsbedarfes. Der Arbeitsbedarfsmaßstab ist ein Abschätztarif, d. h. er berücksichtigt nicht den im jeweiligen Unternehmen tatsächlich anfallenden Arbeitsbedarf. Er fußt auf gutachterlich festgesetzten Durchschnittswerten unter Berücksichtigung der strukturellen Besonderheiten im Zuständigkeitsbereich der LBG MOD und wird in Berechnungseinheiten (BER) für das Produktionsverfahren Forst abgebildet.

Die BER werden mit den Berechnungsgrundlagen, also mit der Größe der bewirtschafteten Forstfläche in Hektar und einem Unfallfaktor vervielfältigt.

Der Beitragsberechnung liegen die sich zum Stichtag 15.05.2010 ergebenden BER zugrunde.

Die Summe der BER wird dann mit dem Risikogruppenfaktor der Risikogruppe Forst multipliziert. So ergibt sich die Gesamtsumme der BER nach Risikoanpassung, welche mit dem Hebesatz - einschließlich Lastenausgleich - vervielfältigt wird. Dieser Betrag zuzüglich des Grundbeitrages ist der Jahresbeitrag (brutto).
Soweit das Unternehmen zu den Bundesmittelberechtigten zählt, vermindert sich der Beitrag um den Bundesmittelanteil.

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Beitragsberechnung für Unternehmen der Tierhaltung ohne Bodenbewirtschaftung

Die Berechnung des Beitrages für Unternehmen der Tierhaltung ohne Bodenbewirtschaftung erfolgt ab dem Umlagejahr 2010 auf der Grundlage des Arbeitsbedarfes. Der Arbeitsbedarfsmaßstab ist ein Abschätztarif, d. h. er berücksichtigt nicht den im jeweiligen Unternehmen tatsächlich anfallenden Arbeitsbedarf. Er fußt auf gutachterlich festgesetzten Durchschnittswerten unter Berücksichtigung der strukturellen Besonderheiten im Zuständigkeitsbereich der LBG MOD und wird in Berechnungseinheiten (BER), differenziert nach speziellen Produktionsarten- und formen, den sogenannten Produktionsverfahren abgebildet.

Die BER werden mit den Berechnungsgrundlagen, also mit der Anzahl der durchschnittlich jährlich gehaltenen Tiere und einem Unfallfaktor vervielfältigt.

Tierbestände werden mit dem Jahresdurchschnittsbestand berücksichtigt. Dieser ist bis zum 15.01. des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres der LBG MOD anzuzeigen.

Die Summe der BER wird dann mit dem Risikogruppenfaktor der Risikogruppe Tierhaltung multipliziert. So ergibt sich die Gesamtsumme der BER nach Risikoanpassung, welche mit dem Hebesatz - einschließlich Lastenausgleich - vervielfältigt wird.

Dieser Betrag zuzüglich des Grundbeitrages ist der für das Unternehmen der Tierhaltung ohne Bodenbewirtschaftung zu zahlende Jahresbeitrag.

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Unternehmen der Binnenfischerei

Die Berechnung des Beitrages für Unternehmen der Binnenfischerei erfolgt ab dem Umlagejahr 2010 auf der Grundlage des Arbeitsbedarfes. Der Arbeitsbedarfsmaßstab ist bei Unternehmen der Binnenfischerei ein Abschätztarif, d. h. er berücksichtigt nicht den im jeweiligen Unternehmen tatsächlich anfallenden Arbeitsbedarf. Er fußt auf gutachterlich festgesetzten Durchschnittswerten unter Berücksichtigung der strukturellen Besonderheiten im Zuständigkeitsbereich der LBG MOD und wird in Berechnungseinheiten (BER), differenziert nach Produktionsarten- und formen, den sogenannten Produktionsverfahren, abgebildet.

Die BER werden mit den Berechnungsgrundlagen, also mit der Größe der Teichfläche/befischten Fläche in Hektar oder dem Gewicht der entnommenen Fische in Tonnen und einem Unfallfaktor vervielfältigt.

Der Ertrag der Unternehmen der Binnenfischereien ist bis zum 15.01. des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres der LBG MOD anzuzeigen.

Die sodann ermittelte Gesamtsumme der BER wird mit dem Risikogruppenfaktor der Risikogruppe Tierhaltung multipliziert. Die Gesamtsumme der BER nach Risikoanpassung wird anschließend mit dem Hebesatz - einschließlich Lastenausgleich - vervielfältigt. Nach Hinzurechnung des Grundbeitrages ergibt sich der für das Unternehmen der Binnenfischerei zu zahlende Jahresbeitrag (brutto).
Soweit das Unternehmen zu den Bundesmittelberechtigten zählt, vermindert sich der Beitrag um den Bundesmittelanteil.

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Unternehmen der Imkerei

Die Berechnung des Beitrages für Unternehmen der Imkerei erfolgt ab dem Umlagejahr 2010 auf der Grundlage des Arbeitsbedarfes. Der Arbeitsbedarfsmaßstab ist bei Unternehmen der Imkerei ein Abschätztarif, d. h. er berücksichtigt nicht den im jeweiligen Unternehmen tatsächlich anfallenden Arbeitsbedarf. Er fußt auf gutachterlich festgesetzten Durchschnittswerten unter Berücksichtigung der strukturellen Besonderheiten im Zuständigkeitsbereich der LBG MOD und wird in Berechnungseinheiten (BER) für das Produktionsverfahren Imkerei abgebildet.
Die BER werden mit den Berechnungsgrundlagen, also mit der Anzahl der jährlich durchschnittlich gehaltenen Bienenvölker und einem Unfallfaktor vervielfältigt.

Die Bienenvölker werden mit dem Jahresdurchschnittsbestand berücksichtigt. Dieser ist bis zum 15.01. des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres der LBG MOD anzuzeigen.

Die sodann ermittelte Gesamtsumme der BER wird mit dem Risikogruppenfaktor der Risikogruppe Tierhaltung multipliziert. Die Gesamtsumme der BER nach Risikoanpassung wird anschließend mit dem Hebesatz - einschließlich Lastenausgleich - vervielfältigt. Nach Hinzurechnung des Grundbeitrages ergibt sich der für das Unternehmen der Imkerei zu zahlende Jahresbeitrag (brutto).
Soweit das Unternehmen zu den Bundesmittelberechtigten zählt, vermindert sich der Beitrag um den Bundesmittelanteil.

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Nebenunternehmen

Die Berechnung des Beitrages für Nebenunternehmen erfolgt ab dem Umlagejahr 2010 auf der Grundlage des Arbeitsbedarfes.

Hierbei ist die Berechnung der Beiträge für Nebenunternehmen der Pferdehaltung von der Beitragsberechnung für die sonstigen Nebenunternehmen zu unterscheiden. Für die Nebenunternehmen der Pferdehaltung gilt der Arbeitsbedarfsmaßstab als Abschätztarif, d. h. er berücksichtigt nicht den im jeweiligen Unternehmen tatsächlich anfallenden Arbeitsbedarf. Er fußt auf gutachterlich festgesetzten Durchschnittswerten unter Berücksichtigung der strukturellen Besonderheiten im Zuständigkeitsbereich der LBG MOD und wird in Berechnungseinheiten (BER) für das Produktionsverfahren Pferdehaltung im Nebenunternehmen abgebildet. Die BER werden mit den Berechnungsgrundlagen, also mit der Anzahl der durchschnittlich jährlich gehaltenen Pferde/Ponys, und einem Unfallfaktor vervielfältigt.

Der Tierbestand wird mit dem Jahresdurchschnittsbestand berücksichtigt. Dieser ist bis zum 15.01. des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres der LBG MOD anzuzeigen.

Für die sonstigen Nebenunternehmen errechnet sich der Beitrag auf der Grundlage des im für die Beitragsfestsetzung maßgeblichen Umlagejahr tatsächlich aufgewendeten Arbeitsbedarfes, wobei ein Arbeitstag als eine Berechnungseinheit (BER) gilt. Die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Angaben sind bis zum 15.01. des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres der LBG MOD anzuzeigen. Die so ermittelten BER werden mit dem Unfallfaktor vervielfältigt.

Die Summe der BER für das jeweilige Nebenunternehmen wird dann mit dem Risikogruppenfaktor der Risikogruppe Nebenunternehmen multipliziert. So ergibt sich die Gesamtsumme der BER nach Risikoanpassung, welche mit dem Hebesatz - einschließlich Lastenausgleich - vervielfältigt wird. Dieser Betrag ist der für das Nebenunternehmen zu zahlende Jahresbeitrag.

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land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen

Die Berechnung des Beitrages für land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen erfolgt ab dem Umlagejahr 2010 auf der Grundlage des im für die Beitragsfestsetzung maßgeblichen Umlagejahr tatsächlich aufgewendeten Arbeitsbedarfes, wobei ein Arbeitstag als eine Berechnungseinheit (BER) gilt.

Die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Angaben sind bis zum 15.01. des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres der LBG MOD anzuzeigen.

Die so ermittelten BER werden mit dem Unfallfaktor vervielfältigt.

Die Summe der BER wird dann mit dem Risikogruppenfaktor der Risikogruppe sonstige Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung multipliziert. So ergibt sich die Gesamtsumme der BER nach Risikoanpassung, welche mit dem Hebesatz - einschließlich Lastenausgleich - vervielfältigt wird.

Dieser Betrag zuzüglich des Grundbeitrages ist der für das Lohnunternehmen zu zahlende Jahresbeitrag.

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vorbereitende/abschließende Tätigkeiten

Die Berechnung des Beitrages für vorbereitende/abschließende Tätigkeiten erfolgt ab dem Umlagejahr 2010 auf der Grundlage des im für die Beitragsfestsetzung maßgeblichen Umlagejahr tatsächlich aufgewendeten Arbeitsbedarfes, wobei ein Arbeitstag als eine Berechnungseinheit (BER) gilt.

Die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Angaben sind bis zum 15.01. des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres der LBG MOD anzuzeigen.

Die so ermittelten BER werden mit dem Unfallfaktor vervielfältigt.

Die Summe der BER wird dann mit dem Risikogruppenfaktor der Risikogruppe sonstige Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung multipliziert. So ergibt sich die Gesamtsumme der BER nach Risikoanpassung, die mit dem Hebesatz - einschließlich Lastenausgleich - vervielfältigt wird.
Dieser Betrag zuzüglich des Grundbeitrages ist der für die vorbereitenden/abschließenden Tätigkeiten zu zahlende Jahresbeitrag.

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Schilfbau

Die Berechnung des Beitrages für den Schilfbau erfolgt ab dem Umlagejahr 2010 auf der Grundlage des im für die Beitragsfestsetzung maßgeblichen Umlagejahr tatsächlich aufgewendeten Arbeitsbedarfes, wobei ein Arbeitstag als eine Berechnungseinheit (BER) gilt.

Die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Angaben sind bis zum 15.01. des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres der LBG MOD anzuzeigen. Die so ermittelten BER werden mit dem Unfallfaktor vervielfältigt.

Die Summe der BER wird dann mit dem Risikogruppenfaktor der Risikogruppe sonstige Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung, der das Unternehmen/der Unternehmensteil angehört, multipliziert. So ergibt sich die Gesamtsumme der BER nach Risikoanpassung, die mit dem Hebesatz - einschließlich Lastenausgleich - vervielfältigt wird.
Dieser Betrag zuzüglich des Grundbeitrages ist der für das Schilfbauunternehmen zu zahlende Jahresbeitrag.

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Unternehmen der Jagd

Die Berechnung des Beitrages für Unternehmen der Jagd erfolgt ab dem Umlagejahr 2010 auf der Basis der Größe der bejagbaren Fläche, wobei ein Hektar jeweils einer Berechnungseinheit (BER) entspricht.

Der Beitragsberechnung liegen die sich zum Stichtag 15.05.2010 ergebenden BER zugrunde.

Die so ermittelten BER werden mit dem Unfallfaktor sowie mit dem Risikogruppenfaktor der Risikogruppe Jagd multipliziert.
So ergibt sich die Gesamtsumme der BER nach Risikoanpassung, die anschließend mit dem Hebesatz - einschließlich Lastenausgleich - vervielfältigt wird.
Dieser Betrag zuzüglich des Grundbeitrages ist der für die Jagd zu zahlende Jahresbeitrag.

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landwirtschaftliche Berufsverbände

Die Berechnung des Beitrages für landwirtschaftliche Berufsverbände erfolgt ab dem Umlagejahr 2010 auf der Basis der Anzahl der beschäftigten Versicherten und/oder je Vorstand (unabhängig von der Anzahl der Ehrenamtlichen), wobei eine Anzahl jeweils einer Berechnungseinheit (BER) entspricht.

Die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Angaben sind bis zum 15.01. des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres der LBG MOD anzuzeigen.
Die so ermittelten BER werden mit dem Unfallfaktor sowie mit dem Risikogruppenfaktor der Risikogruppe sonstige Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung multipliziert.
So ergibt sich die Gesamtsumme der BER nach Risikoanpassung, die anschließend mit dem Hebesatz - einschließlich Lastenausgleich - vervielfältigt wird.
Dieser Betrag zuzüglich des Grundbeitrages ist der für den Berufsverband zu zahlende Jahresbeitrag.

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Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen (USF) -allgemein-

Die Berechnung des Beitrages für Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen (USF) -allgemein- erfolgt ab dem Umlagejahr 2010 auf der Basis der Anzahl der beschäftigten Versicherten, der Schülerinnen und Schüler an Lehranstalten und/oder je Vorstand, wobei ein Beschäftigter/ein Schüler/ein Vorstand (unabhängig von der Anzahl der Ehrenamtlichen) jeweils einer Berechnungseinheit (BER) entspricht.

Die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Angaben sind bis zum 15.01. des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres der LBG MOD anzuzeigen.
Die so ermittelten BER werden mit dem Unfallfaktor sowie mit dem Risikogruppenfaktor der Risikogruppe sonstige Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung multipliziert.
So ergibt sich die Gesamtsumme der BER nach Risikoanpassung, die anschließend mit dem Hebesatz - einschließlich Lastenausgleich - vervielfältigt wird.
Dieser Betrag zuzüglich des Grundbeitrages ist der für das USF zu zahlende Jahresbeitrag.

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Jagdgenossenschaften

Die Berechnung des Beitrages für Jagdgenossenschaften erfolgt ab dem Umlagejahr 2010 auf der Basis der Anzahl der beschäftigten Versicherten und/oder je Vorstand (unabhängig von der Anzahl der Ehrenamtlichen), wobei eine Anzahl jeweils einer Berechnungseinheit (BER) entspricht.

Die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Angaben sind bis zum 15.01. des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres der LBG MOD anzuzeigen.
Die so ermittelten BER werden mit dem Unfallfaktor sowie mit dem Risikogruppenfaktor der Risikogruppe sonstige Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung multipliziert.
So ergibt sich die Gesamtsumme der BER nach Risikoanpassung, die anschließend mit dem Hebesatz - einschließlich Lastenausgleich - vervielfältigt wird.
Dieser Betrag zuzüglich des Grundbeitrages ist der für die Jagdgenossenschaft zu zahlende Jahresbeitrag.

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Forstbetriebsgemeinschaften/Teilnehmergemeinschaften

Die Berechnung des Beitrages für Forstbetriebsgemeinschaften/Teilnehmergemeinschaften erfolgt ab dem Umlagejahr 2010 auf der Basis der Anzahl der beschäftigten Versicherten und/oder je Vorstand (unabhängig von der Anzahl der Ehrenamtlichen), wobei eine Anzahl jeweils einer Berechnungseinheit (BER) entspricht.

Die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Angaben sind bis zum 15.01. des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres der LBG MOD anzuzeigen.
Die so ermittelten BER werden mit dem Unfallfaktor sowie mit dem Risikogruppenfaktor der Risikogruppe sonstige Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung multipliziert.
So ergibt sich die Gesamtsumme der BER nach Risikoanpassung, die anschließend mit dem Hebesatz - einschließlich Lastenausgleich - vervielfältigt wird.
Dieser Betrag zuzüglich des Grundbeitrages ist der für die Forstbetriebsgemeinschaft/Teilnehmergemeinschaft zu zahlende Jahresbeitrag.

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Landseniorenvereine

Die Berechnung des Beitrages für Landseniorenvereine erfolgt ab dem Umlagejahr 2010 auf der Basis der Anzahl der beschäftigten Versicherten und/oder je Vorstand (unabhängig von der Anzahl der Ehrenamtlichen), wobei eine Anzahl jeweils einer Berechnungseinheit (BER) entspricht.

Die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Angaben sind bis zum 15.01. des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres der LBG MOD anzuzeigen.
Die so ermittelten BER werden mit dem Unfallfaktor sowie mit dem Risikogruppenfaktor der Risikogruppe sonstige Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung multipliziert.
So ergibt sich die Gesamtsumme der BER nach Risikoanpassung, die anschließend mit dem Hebesatz - einschließlich Lastenausgleich - vervielfältigt wird.
Dieser Betrag zuzüglich des Grundbeitrages ist der für die Landseniorenvereinigung zu zahlende Jahresbeitrag.

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