Lastenausgleich
Lastenausgleichsverfahren
Seit dem 1. Januar 2010 ist das Lastenausgleichsverfahren nach § 184 c in Verbindung mit § 221 Absatz 7 SGB VII durchzuführen.
Ziel des Lastenausgleichsverfahrens ist, die innerlandwirtschaftliche Solidarität bundesweit zu stärken.
Nach dem Lastenausgleichsverfahren trägt jede Berufsgenossenschaft in den Jahren 2010 und 2011 Rentenlasten in Höhe des Dreifachen ihrer Neurenten. Die übersteigenden Rentenlasten tragen die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften gemeinsam nach dem Verhältnis ihrer beitragsbelastbaren Flächenwerte.
Die LBG MOD gehört zu den ausgleichsverpflichteten landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, mit der Folge, dass die Bruttohebesätze für die Umlagen 2010 und 2011der LBG MOD wegen der im Rahmen der Lastenverteilung zusätzlich zu finanzierenden Ausgleichsbeträge erhöht werden mussten.