Hebesätze - Umlagen 2010 und 2011
Der Hebesatz, auch Beitragsfuß genannt, ist der Betrag, der je Berechnungseinheit (BER) aufzubringen ist.
Über die Höhe des Hebesatzes beschließt die Vertreterversammlung der LBG MOD.
Hebesätze für die Umlage 2011
Die Vertreterversammlung der LBG MOD hat in ihrer Sitzung am 6. Februar 2012 die Hebesätze festgestellt.
Der Hebesatz für bodenbewirtschaftende Unternehmen mit oder ohne Tierhaltung, Unternehmen der Binnenfischerei und der Imkerei unter Einbeziehung der zusätzlichen Aufwendungen für den Lastenausgleich beträgt 6,2760 Euro/BER (brutto).
Durch eine etwaige Bundesmittelberechtigung ermäßigt sich der Beitragsfuß auf 4,3140 Euro/BER.
Für die sonstigen Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung und Nebenunternehmen beträgt der Hebesatz 3,3602 Euro/BER.
Hebesätze für die Umlage 2010
Die Vertreterversammlung der LBG MOD hatte in ihrer Sitzung am 25. Januar 2011 die neuen Hebesätze festgestellt.
Der Hebesatz für bodenbewirtschaftende Unternehmen mit oder ohne Tierhaltung, Unternehmen der Binnenfischerei und der Imkerei unter Einbeziehung der zusätzlichen Aufwendungen für den Lastenausgleich beträgt 8,2010 Euro/BER (brutto).
Durch eine etwaige Bundesmittelberechtigung ermäßigt sich der Beitragsfuß auf 5,82 Euro/BER.
Für die sonstigen Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung und Nebenunternehmen beträgt der Hebesatz 3,5162 Euro/BER.
Hinweis:
Die Hebesätze ab der Umlage 2010 sind mit den Vorjahren nicht mehr vergleichbar.
Nach dem alten Maßstab wurden die Hebesätze überwiegend nach dem Flächenwert ermittelt. Der neue Beitragsmaßstab legt unter Berücksichtigung des Unfallrisikos für bodenbewirtschaftende Unternehmen mit oder ohne Tierhaltung, Unternehmen der Binnenfischerei und der Imkerei den Arbeitsbedarf nach dem Abschätztarif zugrunde .