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Grundbeitrag

Der Grundbeitrag (§ 39 der Satzung) hat die Funktion, den finanziellen Aufwand, den jedes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zugehörige Unternehmen unabhängig von Größe und Art verursacht (u.a. für Verwaltung und Prävention), abzudecken.

Für jedes Unternehmen wird ein Grundbeitrag berechnet.

Für Nebenunternehmen wird kein Grundbeitrag erhoben.

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