Neuer Beitragsmaßstab
Kernstück der neugefassten Satzung (gilt ab Umlage 2010) ist neben der Einführung von neuen Berechnungsgrundlagen die Berücksichtigung des Unfallrisikos.
Einheitlicher Maßstab des Arbeitsbedarfs
Der Arbeitsbedarfsmaßstab löst die bisherigen Beitragsmaßstäbe nach dem Flächenwert, Ertragswert und die festen Beiträge ab.1. Abschätztarif
Für die Unternehmen der Bodenbewirtschaftung (mit oder ohne Tierhaltung) und Unternehmen der Tierhaltung, der Binnenfischerei, der Imkerei und Nebenunternehmen der Pferdehaltung werden die Beiträge mit der Umlage für 2010 erstmals auf der Basis des Arbeitsbedarfs als Abschätztarif festgesetzt.Für jedes Produktionsverfahren/jede Unternehmensart ist eine auf dem Abschätztarif beruhende Berechnungseinheit (BER) festgesetzt, die je Einheit den entsprechenden Arbeitsbedarf widerspiegelt.
Für Unternehmen mit Bodenbewirtschaftung, einschließlich Sonderkulturen (Ausnahme Forst) kommen für allgemeine Arbeiten Berechnungseinheiten hinzu (§ 36 der Satzung).
2. tatsächlicher Arbeitsbedarf
Bei sonstigen Nebenunternehmen und Lohnunternehmen beruht der Beitrag auf dem tatsächlichen Arbeitsbedarf (ein Arbeitstag= 10 Stunden = 1 BER)
3. sonstige Berechnungsgrundlagen
Für Jagden berechnet sich der Beitrag auf der Grundlage der bejagbaren Fläche (1 ha = 1 BER).
Für Berufsverbände und Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaftung überwiegend dienen (USF) wird der Beitrag auf der Grundlage des versicherten Personenkreises berechnet. Dabei entspricht der Vorstand (unabhängig von der Zahl der ehrenamtlich Tätigen) und jede(r) Beschäftigte(r) - unanhängig von der Dauer der Beschäftigung - je 1 BER.
Zur Berücksichtigung des Unfallrisikos wird in jedem Produktions-
verfahren/jeder Unternehmensart eine Risikoanpassung durch einen Unfallfaktor vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung mittels Risikogruppenfaktor in den satzungsmäßigen Risikogruppen.