Mitgliedschaft Beitrag Prävention Leistungen Aktuell Presse Publikationen Formulare Service
Sie sind hier: Mitgliedschaft Alterskasse - Befreiung von der Versicherungspflicht Voraussetzungen für Befreiung

Bezug von Arbeitslosengeld II

Landwirte, deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige werden auf Antrag von der Versicherungspflicht zur Alterskasse befreit, solange sie Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, wenn sie

  1. wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und
  2. im letzten Kalendermonat vor dem Bezug von ALG II nicht in der Alterssicherung der Landwirte versichert waren.

Der Alterskasse ist dazu der Nachweis über die Abführung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vorzulegen. Dies ist regelmäßig der Leistungsbescheid zum Arbeitslosengeld II.

Ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld II nicht möglich, besteht die Möglichkeit, eine Befreiung von der Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Gewährung eines Zuschusses zum Beitrag zur Alterskasse beim Leistungsträger (z.B. Bundesagentur für Arbeit, ARGE) zu beantragen.

[Druckversion] [Startseite] [Übersicht]
© 2012 Landwirtschaftliche Sozialversicherung Mittel- und Ostdeutschland
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Website? Schreiben Sie an mail@mod.lsv.de