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Sicherheitsdatenblätter und Gefahrstoffverzeichnis

Beim Umgang mit Gefahrstoffen, wie z. B. Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln sind die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter im Betrieb vorzuhalten. Sie enthalten Vorgaben zum sicheren Umgang mit dem Gefahrstoff. Die Sicherheitsdatenblätter erstellt der Gefahrstoffproduzent. Der Verkäufer eines Gefahrstoffes ist verpflichtet, dem Landwirt das zugehörige Sicherheitsdatenblatt mitzuliefern. Sicherheitsdatenblätter zu vielen in der Landwirtschaft eingesetzten Gefahrstoffen finden Sie unter:

Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe

Die im Betrieb eingesetzten Gefahrstoffe sind in einem Gefahrstoffverzeichnis, dessen Form rechtlich festgelegt ist, schriftlich festzuhalten. Es beitet sich an, für die Eintragung ein Gefahrstoffverzeichnis nach folgendem Muster zu verwenden:

Muster Gefahrstoffverzeichnis

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