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Betriebsanweisung und Unterweisung

Resultierend aus der Gefährdungsbeurteilung und bestehender Gesetze hat der Unternehmer die Beschäftigten mindestens einmal jährlich mündlich zu unterweisen. Hilfreich ist dabei eine zuvor erstellte Betriebsanweisung. Zur rechtlichen Absicherung ist es sinnvoll, sich die Unterweisung schriftlich bestätigen zu lassen.

Handlungsanleitung und Dokumentation der Unterweisung

Arbeitsblätter für Unterweisungen

Musterbetriebsanweisungen:

Verweis auf Unterpunkt Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
Verweis auf Unterpunkt Betriebsanweisungen für Maschinen und Arbeitsverfahren
Verweis auf Unterpunkt Betriebsanweisungen für biologische Arbeitsstoffe
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