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Prävention
Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
Betriebsanweisungen für Maschinen und Arbeitsverfahren
Betriebsanweisungen für biologische Arbeitsstoffe
Betriebsanweisung und Unterweisung
Resultierend aus der Gefährdungsbeurteilung und bestehender Gesetze hat der Unternehmer die Beschäftigten mindestens einmal jährlich mündlich zu unterweisen. Hilfreich ist dabei eine zuvor erstellte Betriebsanweisung. Zur rechtlichen Absicherung ist es sinnvoll, sich die Unterweisung schriftlich bestätigen zu lassen.
Handlungsanleitung und Dokumentation der Unterweisung Arbeitsblätter für UnterweisungenMusterbetriebsanweisungen:
Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
Betriebsanweisungen für Maschinen und Arbeitsverfahren
Betriebsanweisungen für biologische Arbeitsstoffe