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Gefährdungsbeurteilungen

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Präventionsinstrument des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführt. Er hat für seine Beschäftigten die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln. Daraus resultierend hat er Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen und umzusetzen.

Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beraten Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsarzt. Mitarbeiter des Technischen Aufsichtsdienstes stehen bei Bedarf beratend zur Verfügung.

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