Sie sind hier:
Prävention
LUV-Modell (Unternehmermodell)
Arbeitgeberbetriebe müssen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Mitarbeiter gewährleisten. Dies kann entweder durch die Teilnahme am LUV-Modell oder durch eine externe Betreuung (Fachkräfte für Arbeitssicherheit; Arbeitsmediziner)sichergestellt werden.
Näheres erläutert die Unfallverhütungsvorschrift 1.2Teilnehmen am LUV-Modell kann der Unternehmer, wenn er weniger als 16 Mitarbeiter beschäftigt und an folgenden Schulungen teilnimmt:
3 Tage Grundlehrgang (A, B, C)
2 Tage Aufbaulehrgang (D, E)
Alle 5 Jahre ist an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen.
Anmeldungen telefonisch unter 0431/7024-6333 oder per Fax an 0431/7024-6360.
Die Termine für die Schulungssaison 2011/2012 finden Sie hier