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LUV-Modell (Unternehmermodell)

LUV-Modell

Arbeitgeberbetriebe müssen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Mitarbeiter gewährleisten. Dies kann entweder durch die Teilnahme am LUV-Modell oder durch eine externe Betreuung (Fachkräfte für Arbeitssicherheit; Arbeitsmediziner)sichergestellt werden.

Näheres erläutert die Unfallverhütungsvorschrift 1.2

Teilnehmen am LUV-Modell kann der Unternehmer, wenn er weniger als 16 Mitarbeiter beschäftigt und an folgenden Schulungen teilnimmt:

3 Tage Grundlehrgang (A, B, C)

2 Tage Aufbaulehrgang (D, E)

Alle 5 Jahre ist an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen.

Anmeldungen telefonisch unter 0431/7024-6333 oder per Fax an 0431/7024-6360.

Die Termine für die Schulungssaison 2011/2012 finden Sie hier

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