Beitrag
Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen versicherten Personenkreisen:
Landwirtschaftliche Unternehmer / Gesellschafter
Gesamte Beitragstabelle Unternehmer
Landwirtschaftliche Kleinunternehmer
Mitarbeitende Familienangehörige
Rentenantragsteller
Studenten
Freiwillig Versicherte
Gesamte Beitragstabelle Freiwillige
Bisher Nichtversicherte (seit 01.04.2007)
Beiträge aus Renten, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen
Fälligkeit und Zahlung der Beiträge
Beitragszuschüsse an Befreite
Informationen für den Arbeitgeber
Freiwillige Versicherung
Besonders günstig sind die Beiträge zur freiwilligen Versicherung, sehen Sie selbst: Beitragstabelle Freiwillige.
Eine Kurzinformation finden Sie im Merkblatt Freiwillige Versicherung in der LKK
Gesamtsozialversicherung
Weiterhin ist die LKK Einzugsstelle für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (GSV-Beiträge) der bei ihr versicherten beitragspflichtigen Arbeitnehmer. Nähere Informationen für die Arbeitgeber finden Sie hier: Arbeitgeberinformationen
Bundesmittel
Die bei der LKK versicherten Rentner und sonstigen Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben (Altenteiler), zahlen keine kostendeckenden Beiträge. Für diese Versicherten erhalten die LKK'en zum Ausgleich der nicht durch Beiträge abgedeckten Leistungsausgaben Zuschüsse aus Mitteln des Bundes.
Zudem beteiligen sich die aktiven Versicherten mit einem Solidarzuschlag. Die für die Durchführung der Altenteilerversicherung entstehenden Verwaltungskosten bringen sie ebenfalls auf.