Informationen für den Arbeitgeber
Als Arbeitgeber haben Sie eine Vielzahl von Vorschriften aus der Sozialversicherung zu beachten. So beurteilen Sie z. B. bei der Einstellung eines Arbeitnehmers die Versicherungspflicht bzw. -freiheit zu den einzelnen Sozialversicherungszweigen. Des Weiteren ermitteln Sie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, errechnen die Beiträge, erstellen einen Beitragsnachweis und behalten den Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen ein. Ferner führen Sie den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (GSV-Beitrag) sowie seit dem 01.01.2009 die Insolvenzgeldumlage an die Krankenkasse des Arbeitnehmers als Einzugsstelle ab.
Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 800,00 € (sog. Gleitzone) hat der Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitragsanteil zu tragen. Sie können die Beiträge mit unserem Gleitzonenrechner ermitteln.
Seit dem 1. Januar 2006 wird für alle Arbeitgeber ein ausschließlich maschinelles Meldeverfahren in der Sozialversicherung vorgeschrieben. Insbesondere für Betriebe, die nicht über eine maschinelle Entgeltabrechnung verfügen, ist das Produkt sv.net gedacht. Es handelt sich um ein kostenfreies Programm der Krankenkassen, mit dem sowohl Meldungen als auch Beitragsnachweise übermittelt werden können.
Weitere Informationen finden Sie unter www.svnet.info sowie unter www.datenaustausch.de
An dieser Stelle wollen wir Sie hauptsächlich über die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) hinsichtlich des Einzugs der GSV-Beiträge und des Meldeverfahrens nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) informieren.
Wählen Sie bitte aus, wozu Sie weitere Informationen benötigen:
- Häufig gestellte Fragen
- mitarbeitende Familienangehörige
- Landwirte mit einer Beschäftigung
- freiwillige Mitglieder mit einer Beschäftigung
- Studenten mit einer Beschäftigung
- geringfügig Beschäftigte
Für den eiligen Leser haben wir ein Informationsblatt zusammengestellt, dem die wichtigsten Fakten entnommen werden können:
Besonderheiten in der LKV
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt ein "Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen zur Sozialversicherung" zur Verfügung, welches Sie auch hier abrufen können:
Hinweis:
Für die Dateien kann durch Anklicken mit der rechten Maustaste die Option "In neuem Fenster öffnen", "Ziel speichern unter" oder "Ziel drucken" gewählt werden.