Aktuelles Leistungen Mitgliedschaft / Beitrag Prävention
Sie sind hier: Mitgliedschaft / Beitrag Landwirtschaftliche Krankenkasse Beitrag Informationen für den Arbeitgeber

FAQ

Häufig gestellte Fragen:

1. Wie hoch ist der Beitragssatz ?

Im Gegensatz zur allgemeinen Krankenversicherung kennt die landwirtschaftliche Krankenversicherung aufgrund ihrer berufsständischen Besonderheiten keinen Beitragssatz und nimmt auch nicht am Gesundheitsfonds teil. Vielmehr werden die Beiträge nach Beitragsklassen festgesetzt und allein vom Mitglied getragen.

2. Wie lautet die Bankverbindung zur Überweisung der Beiträge ?

Die Bankverbindung, auf die Sie die abzuführenden GSV-Beiträge bitte unter Angabe Ihrer Betriebsnummer mit dem Zusatz "GSV" überweisen möchten, lautet: DZ-Bank Hamburg (BLZ: 200 600 00), Konto 0000 8390. Wir raten allerdings zur Teilnahme am Bankabrufverfahren (pdf_klein, 69 KB).

3. Wie lauten die Anschrift und Betriebsnummer ?

Die Adresse der LKK SH/HH lautet: Schulstr. 29, 24143 Kiel. Die Betriebsnummer lautet 131 994 26. Diese Nummer verwenden Sie bitte auch in der Software sv.net. Die Betriebsnummer der LBG für die Unfallversicherungsdaten lautet 13174962.

4. Wer ist die Annahmestelle für maschinelle DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise ?

Maschinelle Meldungen und Beitragsnachweise übermitteln Sie bitte an den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Weißensteinstr. 70 -72, 34131 Kassel (Tel.: 0561/9359-0); die Betriebsnummer dieser Weiterleitungsstelle lautet 470 567 89. Bei Nutzung der Software sv.net tragen Sie bitte die Betriebsnummer der LKK (13199426) ein; die Nummer der Annahmestelle wird automatisch ermittelt. Meldungen / Beitragsnachweise für geringfügig Beschäftigte senden Sie bitte ausschließlich an die Bundesknappschaft in 45115 Essen (Tel.: 01801/200504; 3,9 ct. / Min. im Festnetz, Mobil kann abweichen).

5. Ist die Insolvenzgeldumlage an die LKK abzuführen ?

Seit dem 01.01.2009 wird die Insolvenzgeldumlage durch die gesetzlichen Krankenkassen eingezogen. Dazu gehören auch die LKK'n. Der Umlagesatz beträgt einheitlich ab 01.01.2012 0,04 % und ist allein vom Arbeitgeber zu tragen.

6. Wie hoch sind die Umlagesätze zur U1 und U2 ?

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse ist an diesen Umlageverfahren (Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung sowie Mutterschaftsgeld) nicht beteiligt. Wenden Sie sich bitte an eine andere gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl.

7. Kann die LKK im Rahmen des allgemeinen Kassenwahlrechts gewählt werden ?

Nein. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung ist grundsätzlich im Hinblick auf den pflichtversicherten Personenkreis ein geschlossenes, berufsständisches System. Ebenso wenig kann der ihr von Gesetzes wegen zugewiesene Personenkreis eine andere Kasse wählen.

8. Wann sind die GSV-Beiträge, die an die LKK abzuführen sind, fällig ?

Es gelten die gleichen Fälligkeitsregelungen, wie in der allgemeinen Krankenversicherung: Die Beiträge sind bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, für den sie zu zahlen sind. Beachten Sie bitte, dass die Beiträge am Fälligkeitstag der LKK gutgeschrieben sein müssen, da anderenfalls Säumniszuschläge zu berechnen sind. Wir empfehlen daher das Bankabrufverfahren (pdf_klein, 69 KB).

Hinweis:
Für die PDF-Dateien kann durch Anklicken mit der rechten Maustaste die Option "In neuem Fenster öffnen", "Ziel speichern unter" oder "Ziel drucken" gewählt werden.

[Druckversion] [Startseite] [Übersicht] [Impressum]
© 2012 Landwirtschaftliche Sozialversicherung Schleswig-Holstein und Hamburg
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Website? Schreiben Sie an post@kiel.lsv.de