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Beitragszuschüsse an Befreite

Landwirtschaftliche Unternehmer, die unwiderruflich von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung befreit und privat krankenversichert sind, erhalten auf Antrag ab Beginn der Rente der Alterssicherung der Landwirte, frühestens vom Tag der Antragstellung an, einen Beitragszuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung zu Lasten des Bundes.

Er beträgt im Jahre 2012 120,00 € mtl.

Für die Auszahlung des Zuschusses ist die landwirtschaftliche Krankenkasse zuständig, die die Befreiung ausgesprochen hat.

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