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Bisher Nichtversicherte

Für den zum 01.04.2007 neu eingeführten Personenkreis der bisher Nichtversicherten gelten hinsichtlich der Beitragsberechnung und -erhebung die gleichen Regelungen wie für freiwillig Versicherte.

Bei Hilfebedürftigkeit besteht die Möglichkeit der Beitragsübernahme durch die Sozialhilfe. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen.

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