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Krankenversicherungspflichtige Studenten entrichten bundeseinheitlich festgesetzte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Beiträge orientieren sich an dem monatlichen "Bedarfssatz" nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern leben sowie einem Beitragssatz (70 v. H. des allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen) für die Krankenversicherung und dem gesetzlich bestimmten Beitragssatz von 2,2 Prozent für die Pflegeversicherung; für Versicherte mit Kindern beträgt er 1,95 Prozent.

Die Beiträge für Studenten betragen seit 01.04.2011 zur Krankenversicherung 64,77 EUR sowie zur Pfegeversicherung 13,13 EUR für Kinderlose und 11,64 EUR für Eltern.

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