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Wehr- / Zivildienstleistende

Die Mitgliedschaft bei einer LKK wird durch die Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes nicht unterbrochen.

Da der Dienstleistende während dieses Zeitraumes Anspruch auf freie Heilfürsorge gegenüber dem Bund hat, ruht sein Anspruch auf Leistungen bei der LKK.

Zum 1. Juli 2011 ist mit der Aussetzung des Wehrdienstes auch der Zivildienst entfallen. Dafür hat die Bundesregierung den sogenannten Bundesfreiwilligendienst ins Leben gerufen. Dieser richtet sich an alle Interessenten ohne Altersbegrenzung, die eine am Gemeinwohl orientierte Tätigkeit in Deutschland leisten möchten. Der Dienst dauert in der Regel zwölf Monate. Mindestens sind sechs Monate und höchstens 18 Monate vorgesehen. Unter besonderen Voraussetzungen kann der Freiwilligendienst auch 24 Monate dauern. Die Teilnehmer erhalten ein Taschengeld in Höhe von maximal 330 Euro monatlich sowie Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder eine entsprechende Geldleistung.

In der Sozialversicherung ist der Bundesfreiwilligendienst dem Freiwilligen Sozialen/Ökologischen Jahr gleichgestellt. Das heißt, dass die Teilnehmer sozialversicherungspflichtig sind. Als Einsatzstelle müssen Sie die Teilnehmer anmelden und tragen die gesamten Beiträge.

Diese berechnen Sie aus dem gezahlten Taschengeld sowie dem Wert der Sachleistungen oder der entsprechenden Geldleistung.

Leistungen aus der Familienversicherung für den Ehegatten oder Kinder werden weitergewährt.

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