Bisher Nichtversicherte
Seit dem 01.04.2007 sind alle Bürger, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, mit wenigen Ausnahmen als "bisher Nichtversicherte" in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen.
Die LKK ist zuständig, wenn sie die letzte Krankenkasse war, bei der eine Versicherung bestanden hat.
Für Nichtversicherte, die ehemals privat versichert waren, besteht ab dem 01.01.2009 die Pflicht zum sog. "Basistarif" (ohne Risikoprüfung); bis dahin kann ein PKV-Standardtarif abgeschlossen werden.
Die Versicherungspflicht tritt kraft Gesetzes ein. Das heißt, dass bei zu später Meldung bei der Krankenkasse unter Umständen Beiträge nachzuentrichten sind.