Familienversicherte
In der Familienversicherung sind der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner und/oder die Kinder von Mitgliedern und von familienversicherten Kindern versichert, wenn diese Familienangehörigen
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
- nicht nach anderen Vorschriften versicherungspflichtig sind (außer Studenten und Praktikanten),
- nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind,
- nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind und
- kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 365,00 EUR (2012: 375,00 EUR) überschreitet. Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, so beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400,00 EUR; der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.000,- Euro pro Jahr ist anteilig monatlich absetzbar.
Kinder sind versichert
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
- bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind und
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges sozial-ökologisches Jahr leisten.
- Wurde die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer des Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus.
- ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Hier ist weiterhin Voraussetzung, dass die Behinderung schon zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind familienversichert war.
Als Kinder gelten hier auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält sowie Pflegekinder. Angenommene Kinder gelten als Kinder des Annehmenden und nicht mehr als Kinder der leiblichen Eltern.
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit ihnen verwandte Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner des Mitgliedes nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen im Jahr 2011 regelmäßig im Monat 4.125 EUR (2012: 4237,50 EUR) übersteigt und dieses gleichzeitig regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitgliedes ist.
D. h., sollte ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner nicht oder privat krankenversichert sein und ein Kind ist über den anderen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner familienversichert, ist eine nähere Prüfung notwendig.