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Mitgliedschaft / Beitrag
Landwirtschaftliche Krankenkasse
Landwirtwirtschaftliche Unternehmer / Gesellschafter / Kleinunternehmer
Mitarbeitende Familienangehörige
Bezieher einer Rente der LAK
Sonstige Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben sowie die überlebenden Ehegatten dieser Personen
Rentenantragsteller
Familienversicherte
Studenten
Praktikanten
Arbeitslose
Freiwillig Versicherte
Bisher Nichtversicherte
Wehr- / Zivildienstleistende
Sonstige Versicherte
Mitgliedschaft
Die landwirtschaftlichen Krankenkassen sind berufsständische Krankenkassen. Sie fallen deshalb im Hinblick auf die Pflichtmitglieder nicht unter das allgemeine Kassenwahlrecht.
Anders verhält es sich allerdings mit den freiwillig Versicherten : Hier gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die lohnenswerte Möglichkeit, zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse zu wechseln; eine Kurzinformation liefert das Merkblatt Freiwillige Versicherung in der LKK
Bevor Sie sich möglicherweise für eine private Versicherung entschließen, sollten Sie zunächst vergleichen. Eine Übersicht finden Sie hier.
Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen bei der landwirtschaftlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherten Personenkreisen: