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Mitgliedschaft

Die landwirtschaftlichen Krankenkassen sind berufsständische Krankenkassen. Sie fallen deshalb im Hinblick auf die Pflichtmitglieder nicht unter das allgemeine Kassenwahlrecht.

Anders verhält es sich allerdings mit den freiwillig Versicherten : Hier gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die lohnenswerte Möglichkeit, zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse zu wechseln; eine Kurzinformation liefert das Merkblatt    Freiwillige Versicherung in der LKK

Bevor Sie sich möglicherweise für eine private Versicherung entschließen, sollten Sie zunächst vergleichen. Eine Übersicht finden Sie hier.

Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen bei der landwirtschaftlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherten Personenkreisen:

Verweis auf Unterpunkt Landwirtwirtschaftliche Unternehmer / Gesellschafter / Kleinunternehmer
Verweis auf Unterpunkt Mitarbeitende Familienangehörige
Verweis auf Unterpunkt Bezieher einer Rente der LAK
Verweis auf Unterpunkt Sonstige Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben sowie die überlebenden Ehegatten dieser Personen
Verweis auf Unterpunkt Rentenantragsteller
Verweis auf Unterpunkt Familienversicherte
Verweis auf Unterpunkt Studenten
Verweis auf Unterpunkt Praktikanten
Verweis auf Unterpunkt Arbeitslose
Verweis auf Unterpunkt Freiwillig Versicherte
Verweis auf Unterpunkt Bisher Nichtversicherte
Verweis auf Unterpunkt Wehr- / Zivildienstleistende
Verweis auf Unterpunkt Sonstige Versicherte
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