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Freiwillige Versicherung

Auf schriftlichen Antrag können sich Unternehmer nicht gewerbsmäßig betriebener Imkereien (25 Bienenvölker und weniger, siehe auch Versicherungsfreiheit) versichern. Dies gilt auch für ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten, allerdings nicht für Verwandte und Verschwägerte, sowie sonstige Angehörige, die unentgeltlich im Unternehmen tätig sind.

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