Aktuelles Leistungen Mitgliedschaft / Beitrag Prävention
Sie sind hier: Mitgliedschaft / Beitrag Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Zusatzversicherung

Bei Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten sind die Landwirtsfamilien und die übrigen mit der Landwirtschaft verbundenen Unternehmerfamilien (z.B. von Lohnunternehmen, gewerblichen Tierhaltungen) bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft medizinisch umfassend abgesichert. Das gilt aber nicht für Geldleistungen wie Verletztengeld und Rente, da für diesen Leistungsbereich nur eine verhältnismäßig geringe Grundsicherung besteht. Anders als bei Arbeitnehmern und Aushilfen, die nach dem tatsächlichen Jahresarbeitsverdienst entschädigt werden, gelten für die landwirtschaftlichen Unternehmer deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag nur geringe pauschalierte Berechnungswerte. Diese decken den tatsächlichen Einkommensverlust häufig nicht ab. Eine solche Lücke in Ihrem Versicherungsschutz können Sie bei uns durch eine Zusatzversicherung schließen.

Verweis auf Unterpunkt Kreis der berechtigten Personen
Verweis auf Unterpunkt Jahresarbeitsverdienst ohne Zusatzversicherung
Verweis auf Unterpunkt Versicherungssumme für die Zusatzversicherung
Verweis auf Unterpunkt Leistungen
Verweis auf Unterpunkt Beitrag
Verweis auf Unterpunkt Beginn und Ende
Verweis auf Unterpunkt Berechnungsbeispiele
[Druckversion] [Startseite] [Übersicht] [Impressum]
© 2012 Landwirtschaftliche Sozialversicherung Schleswig-Holstein und Hamburg
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Website? Schreiben Sie an post@kiel.lsv.de