Zusatzversicherung
Bei Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten sind die Landwirtsfamilien und die übrigen mit der Landwirtschaft verbundenen Unternehmerfamilien (z.B. von Lohnunternehmen, gewerblichen Tierhaltungen) bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft medizinisch umfassend abgesichert. Das gilt aber nicht für Geldleistungen wie Verletztengeld und Rente, da für diesen Leistungsbereich nur eine verhältnismäßig geringe Grundsicherung besteht. Anders als bei Arbeitnehmern und Aushilfen, die nach dem tatsächlichen Jahresarbeitsverdienst entschädigt werden, gelten für die landwirtschaftlichen Unternehmer deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag nur geringe pauschalierte Berechnungswerte. Diese decken den tatsächlichen Einkommensverlust häufig nicht ab. Eine solche Lücke in Ihrem Versicherungsschutz können Sie bei uns durch eine Zusatzversicherung schließen.
Kreis der berechtigten Personen
Jahresarbeitsverdienst ohne Zusatzversicherung
Versicherungssumme für die Zusatzversicherung
Leistungen
Beitrag
Beginn und Ende
Berechnungsbeispiele