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Beitragsberechnung

Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft wird alljährlich aufgrund der Ausgaben des Vorjahres festgesetzt. Es liegt also in der Natur der Sache, dass sich der Beitrag jährlich wegen des unterschiedlichen Finanzbedarfs ändert.

Das nachfolgende Beispiel soll die Beitragsberechnung einmal verdeutlichen:

Produktions-
verfahren
Menge
(HA oder Anzahl)
Arbeits-
bedarf
Risiko-
faktor
Berechnungseinheiten
Mähdrusch 12,41 0,9350 1,40 16,24
Feldfutter 33,28 1,4300 0,56 26,65
Grünland 31,86 1,3310 1,40 59,36
Stilllegung 2,35 0,2750 1,40 0,90
Zuschlag für
allg. Arbeiten
79,90
Summe der vorstehenden Flächen
0,9582 1,00 76,56
Forst 15,15 0,9900 1,00 14,99
Sonst. Flächen 2,99 0,2750 1,40 1,15
Milchkühe 68 4,4342 0,51 153,77
Grundwert 1 50,00 1,00 50,00
Summe 399,62

Einmal unterstellt der Vorstand hat den Beitrag für eine BER wie folgt festgesetzt:

Brutto 4,50 € - Bundesmittel 1,50 € - Netto 3,00 €

Die Beitragsberechnung stellt sich danach wie folgt dar:

  399,62 BER x 4,50 € = 1.798,29 € Bruttobeitrag
./. 399,62 BER x 1,50 € =   599,43 € Bundesmittel
      1.198,86 € Nettobeitrag

Um Beitragsberechnungen auf der Basis der eigenen Verhältnisse durchzuführen, nutzen Sie hier unseren Beitrags-Tarifrechner.

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