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Veranlagung von Pferdehaltungen

Der Arbeitsaufwand für Pferdehaltungen wird einheitlich unter Berücksichtigung der Pferdeanzahl geschätzt. Für die Grundversorgung einschließlich der Zucht und Unterstellung von Pferden und Fohlen aller Art werden 8,80 Arbeitstage je Tier und Jahr angesetzt. Zur Grundversorgung gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Grobfutterherstellung und -fütterung
  • Kraftfutterbereitstellung und -fütterung
  • Entmistung
  • Einstreubereitstellung / Einstreuen
  • Koppelgang
  • Reinigungsarbeiten
  • Reitanlagenpflege
  • Management und Organisation
  • Tierarzt
  • Für Pferde, für die über die Grundversorgung hinaus ein Arbeitsaufwand anfällt (dazu zählt auch der Beritt), sind zusätzlich weitere 27,00 Arbeitstage je Tier und Jahr in Ansatz zu bringen (Zuschlag). Insbesondere handelt es sich dabei um Traber, Kutsch-, Zucht-, Ausbildungs-, Turnier-, Schul- und Verleihpferde. Für privat gehaltene Reittiere wird der über die Grundversorgung hinausgehende Arbeitsaufwand nur dann mit zusätzlich 27,00 Arbeitstagen je Tier und Jahr berücksichtigt, wenn die Pferdehaltung auch "Zuschlags-Pferde" umfasst.

    Für den Arbeitsbedarf von Pferdehaltungen erstellte Prof. Dr. Enno Bahrs von der Universität Göttingen ein gesondertes Gutachten.

    Der Veranlagungswert je Arbeitstag wird in Berechnungseinheiten (BER) festgesetzt und beträgt 1,00 BER.

    Die Beitragsberechnung wird nachstehend für ein Pferdehaltungsbetrieb mit 101 Pferden erläutert. Im Einzelnen werden 76 Zucht-/Weidetiere, 10 Pensionspferde und 15 Reitpferde, die auf Turnieren vorgestellt werden, gehalten.

    Produktions-
    verfahren
    Menge
    (Arbeitstage)
    Arbeitsbedarf Risikofaktor Berechnungs-
    einheiten
    Pferde (Grundversorgung) 91 8,80 1,00 800,80
    Pferde (Pension) 10 8,80 0,60 52,80
    Pferde (Zuschlag) 15 27,00 0,60 243,00
    Summe 1096,60

    Unterstellt, der Vorstand hat den Beitrag für eine BER auf 4,50 EUR festgesetzt, wäre für die Pferdehaltung ein Jahresbeitrag von (1096,60 BER x 4,50 EUR =) 4.934,70 EUR zu zahlen. Die 76 Zucht- und Weidetiere gehören zur landwirtschaftlichen Urproduktion und sind ggf. bundesmittelberechtigt.

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