Veranlagung von außerlandwirtschaftlichen Betriebsteilen
Neben- und Hilfsunternehmen (z.B. Gaststätten, Viehhandel, Lohnfuhren, Campingplätze) werden mit dem tatsächlich im Jahresdurchschnitt geleisteten Arbeitsaufwand in Arbeitstagen veranlagt. Ein voller Arbeitstag entspricht zehn Arbeitsstunden. Der Veranlagungswert je Arbeitstag wird in Berechnungseinheiten (BER) festgesetzt und beträgt 1,00 BER. Die einzelnen Unternehmen werden den nachfolgenden Produktionsverfahren zugeordnet:
Handel / Verwaltung
Beherbergung / Verköstigung
Veredelung / Produktgewinnung
Handwerk
Fuhrunternehmen
Hoch-, Tief-, Landschaftsbau
Die Beitragsberechnung wird nachstehend für einen neben der Landwirtschaft betriebenen Wochenmarkthandel erläutert. Die Marktbeschickung erfolgt in diesem Beispiel ganzjährig einmal in der Woche mit 2 Personen.
Festlegung des Arbeitsbedarfs:
| Be-/Entladen | 1 Stunde |
| Fahrzeit | 1 Stunde |
| Marktzeit | 4 Stunden |
| Summe | 6 Stunden |
| Gesamt (2 Personen) |
12 Stunden |
12 Stunden x 50 Wochen ./. 10 Stunden = 60 volle Arbeitstage
|
Produktions- verfahren |
Menge (Arbeitstage) |
Arbeitsbedarf | Risikofaktor |
Berechnungs- einheiten |
| Handel / Verwaltung | 60 | 1,00 | 0,83 | 49,80 |
Einmal unterstellt, der Vorstand hat den Beitrag für eine Berechnungseinheit auf 4,50 € festgesetzt, wäre für den Wochenmarkthandel ein Jahresbeitrag von (49,80 BER x 4,50 € =) 224,10 € zu zahlen.