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Veranlagung von außerlandwirtschaftlichen Betriebsteilen

Neben- und Hilfsunternehmen (z.B. Gaststätten, Viehhandel, Lohnfuhren, Campingplätze) werden mit dem tatsächlich im Jahresdurchschnitt geleisteten Arbeitsaufwand in Arbeitstagen veranlagt. Ein voller Arbeitstag entspricht zehn Arbeitsstunden. Der Veranlagungswert je Arbeitstag wird in Berechnungseinheiten (BER) festgesetzt und beträgt 1,00 BER. Die einzelnen Unternehmen werden den nachfolgenden Produktionsverfahren zugeordnet:

Handel / Verwaltung

Beherbergung / Verköstigung

Veredelung / Produktgewinnung

Handwerk

Fuhrunternehmen

Hoch-, Tief-, Landschaftsbau

Die Beitragsberechnung wird nachstehend für einen neben der Landwirtschaft betriebenen Wochenmarkthandel erläutert. Die Marktbeschickung erfolgt in diesem Beispiel ganzjährig einmal in der Woche mit 2 Personen.

Festlegung des Arbeitsbedarfs:

Be-/Entladen 1 Stunde
Fahrzeit 1 Stunde
Marktzeit 4 Stunden
Summe 6 Stunden
Gesamt
(2 Personen)
12 Stunden

12 Stunden x 50 Wochen ./. 10 Stunden = 60 volle Arbeitstage

Produktions-
verfahren
Menge
(Arbeitstage)
Arbeitsbedarf Risikofaktor Berechnungs-
einheiten
Handel / Verwaltung 60 1,00 0,83 49,80

Einmal unterstellt, der Vorstand hat den Beitrag für eine Berechnungseinheit auf 4,50 € festgesetzt, wäre für den Wochenmarkthandel ein Jahresbeitrag von (49,80 BER x 4,50 € =) 224,10 € zu zahlen.

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