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Befreiung von der Versicherung

Auf eigenen Antrag werden

  • Unternehmer von Unternehmen bis zu einer Größe von 0,25 Hektar (ha)
  • sowie ihre Ehegatten

von der Versicherung bei der LBG befreit, d. h., es besteht kein Versicherungsschutz bei Eintritt des Versicherungsfalles. Übersteigt die Fläche den Grenzwert, entsteht ab Überschreitung erneut Versicherungspflicht bzw. Versicherungsschutz.

Bei Bewirtschaftung von Spezialkulturen (z.B.: Obstbau, Feldgemüse, Weihnachtsbaumkulturen usw.) ist eine Befreiung nicht möglich.

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