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Mitgliedschaft / Beitrag
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Versicherungsfreiheit
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Personen:
- Fischerei- und Jagdgäste, das sind Personen, die aufgrund einer vom Fischerei- oder Jagdausübungsberechtigten erteilten Erlaubnis fischen oder jagen.
- Unternehmer von Binnenfischereien, Imkereien und Unternehmen, in denen Nutz- oder Zuchttiere ohne Bodenbewirtschaftung gehalten werden, wenn diese Unternehmen nicht gewerbsmäßig betrieben werden und nicht Neben- oder Hilfsunternehmen eines anderen
landwirtschaftlichen Unternehmens sind, sowie ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten. Das gleiche gilt für Personen, die in diesen Unternehmen als Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder als Pflegekind der Unternehmer oder ihrer Ehegatten unentgeltlich tätig sind.
Unternehmen der Imkerei gelten als „nicht gewerbsmäßig“ betrieben, wenn nicht mehr als 25 Bienenvölker gehalten werden (siehe auch freiwillige Versicherung).