EU-Saisonarbeitskräfte
„Wie sind meine Erntehelfer denn nun versichert und an wen muss ich Beiträge zahlen?“ Eine häufig gestellte Frage.
Polnische Saisonarbeitskräfte, die in Deutschland eine befristete Aushilfetätigkeit tatsächlich aufnehmen, bleiben in Polen sozialversichert, wenn sie ansonsten dort als Arbeitnehmer beschäftigt sind und für die Saisonarbeit bezahlten Urlaub genommen haben. Für alle anderen ist die hiesige LBG zuständig. Dies sind insbesondere Arbeitnehmer während eines unbezahlten Urlaubs, Hausfrauen, Rentner, Studenten und Arbeitslose.
Für die Beurteilung, ob es sich um einen in Polen versicherten Arbeitnehmer handelt, kommt es für den deutschen Arbeitgeber darauf an, ob ihm der Saisonarbeiter den von der polnischen Sozialversicherung ausgefüllten Vordruck E 101 vorgelegt hat. Dies bedeutet umgekehrt, dass alle Personen, die keinen Vordruck E 101 vorlegen konnten, nach deutschem Recht behandelt werden.
Soweit es sich nach deutschem Recht um eine geringfügige Beschäftigung handelt, muss eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Es sollte allerdings in allen Fällen über die in Betracht kommende Krankenkasse geklärt werden, ob die Geringfügigkeitsgrenze nicht doch überschritten und damit volle Sozialversicherungspflicht in Deutschland ausgelöst wird. Etwaiger Ärger und Nachzahlungen werden damit von vornherein ausgeschlossen.
Sozialversicherungsbeiträge an die polnische Sozialversicherungsanstalt (ZUS) sind nur für beurlaubte Arbeitnehmer zu entrichten. Dort gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse ein Beitragssatz von 47,85 %. Der Arbeitgeberanteil beträgt 20,64 %. Allerdings benötigt der deutsche Arbeitgeber zunächst eine polnische Umsatzsteueridentifikationsnummer, die bei einem Warschauer Finanzamt zu beantragen ist. Meldung und Beitragsabführung an die dortige Sozialversicherung erfolgen über die ZUS in Warschau.
Spezielle Fragen zur Versicherung und Beitragspflicht im EU-Ausland beantwortet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) in Pennefeldsweg 12 c, 53177 Bonn, Tel.: 0228-95300, Internet: www.dvka.de