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Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
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Meldepflichten
Mitgliedschaft
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, der die landwirtschaftlichen Unternehmer kraft Gesetzes angehören. Der Abschluss einer privaten Unfall- oder Haftpflichtversicherung hat hierauf keinen Einfluss.
Unternehmer im Sinne der Unfallversicherung ist derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis der im Unternehmen verrichteten Arbeit unmittelbar zum Vorteil oder zum Nachteil gereicht. Eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit oder ein Geschäftsbetrieb wird nicht vorausgesetzt. Auch Hobby- bzw. Kleinstbetriebe werden daher von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung umfasst.
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