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Mitgliedschaft / Beitrag
Landwirtschaftliche Alterskasse
Landwirt
Ehegatte eines Landwirts
Mitarbeitender Familienangehöriger
Freiwillig Versicherte
Befreiungsmöglichkeiten
Kreis der versicherten Personen
Die Grundlage der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Alterskasse ist das auf Bodenbewirtschaftung beruhende landwirtschaftliche Unternehmen.
Landwirt
Ehegatte eines Landwirts
Mitarbeitender Familienangehöriger
Freiwillig Versicherte
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