Aktuelles Leistungen Mitgliedschaft / Beitrag Prävention
Sie sind hier: Leistungen Betriebs- und Haushaltshilfe

Grundsätze zur Beurteilung der Erforderlichkeit

Betriebs- und Haushaltshilfe kommt stets nur in Betracht, wenn die Leistung zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Unternehmens bzw. des Haushalts erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist nach den jeweils geltenden Bestimmungen eine zentrale Leistungsvoraussetzung, ist aber wegen der unterschiedlichen Strukturen der landwirtschaftlichen Unternehmen gesetzlich nicht definiert.

Der Voraussetzung der Erforderlichkeit kommt ein besonderer Stellenwert bei der Entscheidung zu, ob und in welchem Umfang Betriebs- und Haushaltshilfe geleistet wird. Die Feststellung der Erforderlichkeit umfasst auch die Entscheidung des LSV-Trägers, in welcher Form die Leistungen erbracht werden.

Der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hat die einheitliche Erbringung der Betriebs- und Haushaltshilfe durch Grundsätze zur Beurteilung der Erforderlichkeit sicherzustellen. Diese Grundsätze sind für alle LSV-Träger verbindlich.

[Druckversion] [Startseite] [Übersicht] [Impressum]
© 2012 Landwirtschaftliche Sozialversicherung Schleswig-Holstein und Hamburg
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Website? Schreiben Sie an post@kiel.lsv.de