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Sie sind hier: Leistungen Erwerbsminderung Hinzuverdienst bei Renten wegen Erwerbsminderung

Hinzuverdienst in den alten Bundesländern

Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung

- von        0,00 EUR

bis 1.762,95 EUR

volle Rente

- von 1.762,96 EUR

bis 2.146,20 EUR

halbe Rente

- ab   2.146,21 EUR

 

keine Rente

Renten wegen voller Erwerbsminderung

- von        0,00 EUR

bis    400,00 EUR

volle Rente

- von    400,01 EUR

bis 1.303,05 EUR

dreiviertel Rente

- von 1.303,06 EUR

bis 1.762,95 EUR

halbe Rente

- von 1.762,96 EUR

bis 2.146,20 EUR

viertel Rente

- ab  2.146,21 EUR

 

keine Rente

 

Beispiel:

Rente wegen voller Erwerbsminderung:                              600 EUR

Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung monatlich:                440 EUR

Da die Hinzuverdienstgrenze von 400 EUR überschritten, aber die nächsthöhere Hinzuverdienstgrenze von 1.303,05 EUR nicht überschritten wird, ist die Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von drei Viertel des vollen Betrages zu leisten, also 450 EUR.

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