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Geldleistungen während der Rehabilitation und den Leistungen zur Teilhabe

Um den Versicherten während der Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und/oder beruflichen Rehabilitation finanziell abzusichern, haben die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nach den gesetzlichen Bestimmungen Verletztengeld bzw. Übergangsgeld an den Versicherten zu zahlen, sofern nicht Betriebs- und Haushaltshilfe gewährt wird.

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