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Arbeitsunfall / Berufskrankheit

Gipsbein mit Quelle

Arbeitsunfall und Berufskrankheit sind die Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung, von denen die Verpflichtung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft abhängt, Entschädigungsleistungen zu erbringen.

Ist ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten, gewährt die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Leistungen von Amts wegen. Ein besonderer Antrag des Versicherten ist grundsätzlich nicht erforderlich. Ausgenommen sind einige Leistungen, die nur auf Antrag erbracht werden (z.B. Kapitalabfindungen von Renten, Hinterbliebenenrenten an frühere Ehegatten, Betriebs- und Haushaltshilfe). Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft muss jedoch vom Eintritt des Versicherungsfalls informiert werden.

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