Schwangerschaft und Mutterschaft
Versicherte haben im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Diese bestehen in:
- Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe während der Schwangerschaft sowie bei Schwangerschaftsbeschwerden und in Verbindung mit der Entbindung
- Kostenübernahme für verordnete Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel; eine Zuzahlung ist nicht zu leisten
- Volle Kostenübernahme für die Unterkunft und Verpflegung in einer der nächsterreichbaren Entbindungs- oder Krankenanstalten für die Dauer von bis zu 6 Tagen nach der Entbindung; eine Zuzahlung ist nicht zu leisten
- Gewährung von Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld wird gewährt für Versicherte, die im Fall der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.
Das Mutterschaftsgeld wird für 6 Wochen vor der Entbindung, den Entbindungstag und für 8 Wochen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung gezahlt. Von uns erhalten Sie - je nach Voraussetzung - entweder bis zu 13 EUR je Kalendertag (Differenz zu Ihrem Nettoverdienst trägt Ihr Arbeitgeber!) oder aber Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich.