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LBG handelt rechtmäßig

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Schleswig-Holstein und Hamburg (LBG) handelt beim Abgleich ihrer Flächendaten mit denen der Liegenschaftsverwaltung und den daraus resultierenden Aufnahmen und Beitragsforderungen zur LBG absolut rechtmäßig, so der Petitionsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages in seinem Beschluss vom 12. Mai 2011. Der Auschuss wies zugleich ausdrücklich die öffentliche Kritik zurück. Alles Wichtige zu diesem Thema finden Sie hier:

Pressemitteilung des Petitionsausschusses

Pressemitteilung des LSV-Spitzenverbandes

Erläuterungen der LSV Schleswig-Holstein und Hamburg

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