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 Verwaltungsgebäude Kiel

Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung Schleswig-Holstein und Hamburg (LSV) steht für vier eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Zweck die umfassende soziale Absicherung der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen ist:

  • Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Schleswig-Holstein und Hamburg
  • Landwirtschaftliche Alterskasse Schleswig-Holstein und Hamburg
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse Schleswig-Holstein und Hamburg
  • Landwirtschaftliche Pflegekasse Schleswig-Holstein und Hamburg
Mit der LSV wurde innerhalb des bestehenden sozialen Netzes moderner Sozialpolitik ein auf die besonderen Bedürfnisse der bäuerlichen Bevölkerung zugeschnittenes Sondersystem der sozialen Sicherung geschaffen.

Dieses System der LSV kostet - wie alles - Geld. Nur durch Beiträge ist es nicht aufrechtzuerhalten.
Deshalb leistet der Staat im Rahmen der Agrarsozialpolitik finanzielle Unterstützung.

Dieses Gebäude sozialer Sicherheit hat sich sehr gut bewährt. Sein Herzstück ist das Solidaritätsprinzip.

Wir, die LSV Schleswig-Holstein und Hamburg, möchten unsere Versicherten mit unserem Leistungsangebot auch weiterhin sicher durchs Leben begleiten.

Die wichtigsten Aufgaben können Sie hier pdf_klein (PDF-Datei 117 KB) nachlesen.

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