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Mitgliedschaft und Beitrag
Krankenkasse
Beitrag
Insolvenzgeldumlage
Ab 1. Januar 2009 ziehen die Einzugsstellen der Gesamtsozialversicherungsbeiträge die Insolvenzgeldumlage ein. Die Umlage ist monatlich mit dem Beitragsnachweis der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nachzuweisen und an die jeweils zuständige Krankenkasse zu zahlen. Die Höhe des Beitragssatzes für die Insolvenzgeldumlage beträgt ab 1. Januar 2012 0,04 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgeltes.