Über uns Aktuelles Service Prävention Leistungen Mitgliedschaft und Beitrag GHV DARMSTADT
beitrag
Sie sind hier: Mitgliedschaft und Beitrag Krankenkasse Beitrag

Insolvenzgeldumlage

Ab 1. Januar 2009 ziehen die Einzugsstellen der Gesamtsozialversicherungsbeiträge die Insolvenzgeldumlage ein. Die Umlage ist monatlich mit dem Beitragsnachweis der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nachzuweisen und an die jeweils zuständige Krankenkasse zu zahlen. Die Höhe des Beitragssatzes für die Insolvenzgeldumlage beträgt ab 1. Januar 2012 0,04 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgeltes.

[Druckversion] [Startseite] [Übersicht]
© 2012 Landwirtschaftliche Sozialversicherung Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Website? Schreiben Sie an HRS Webmaster