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Mitunternehmer

Bei Mitunternehmern gilt die Beitragsklasse, die Ihrem Anteil am Unternehmen entspricht.

Betreiben Ehegatten ein Unternehmen gemeinsam oder sind sie gemeinsam an einem solchen beteiligt, ist der Beitrag aus dem Gesamtanteil beider Ehegatten an dem landwirtschaftlichen Unternehmen zu berechnen.

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