Beitragsberechnung
Die Beiträge sind so festzusetzen, dass sie zusammen mit den übrigen Einnahmen (z. B. Ersatz-/Erstattungsansprüche, Zinserträge und Mieten) ausreichen, um
- die gesetzlichen und satzungsmäßigen Leistungen zu gewähren,
- die Verwaltungskosten zu decken,
- die vorgeschriebene Rücklage zu füllen und
- die zulässigen Betriebsmittel bilden zu können.
Der Beitragsberechnung wird ein korrigierter Flächenwert zugrunde gelegt. Berechnungsgrundlagen sind:
- die bewirtschaftete Fläche
- als Multiplikator der Beziehungswert nach Anlage 1 der Verordnung zur Ermittlung des Einkommens aus der Land- und Forstwirtschaft (AELV); maßgebend ist der Beziehungswert des jeweils vergangenen Kalenderjahres
- bei landwirtschaftlich genutzter Fläche (Landwirtschaft, Ackerland, Grünland, Acker- und Grünland außerhalb, Grünland extensiv, Garten versichert, Zuckerrüben, Hackfrüchte, Feldfutterbau, Mähdrusch, Flächenstilllegung) der durchschnittl. Hektarwert der Betriebssitzgemeinde (höchstens 2.000 DM)
Für diese Sonderkulturarten sind folgende Flächenwerte je Hektar zugrunde zu legen:
Schafweide, Schafacker – das 0,35-fache des durchschnittlichen HektarwertesGeringstland, Schafgeringstland je ha 50 DM
Forst je ha 100 DMWeinbau (Betriebe mit Kellerwirtschaft), Weinbau (Vollablieferer), Weinbau außerhalb, Gemüsebau intensiv, Tabak, Spargel, Teichwirtschaft (Forellen)
je ha 4.500 DMObstbau (Handernte), Obstbau (maschinelle Ernte), Beerenkulturen (Handernte), Beerenkulturen (maschinelle Ernte), Rosen, sonstige Sonderkulturen, sonstige Dauerkulturen, Blumen und Zierpflanzen
je ha 3.600 DM Teichwirtschaft (Karpfen) je ha 1.800 DM Fluss- und Seenfischerei je Arbeitstag 40 DM Imkerei je Bienenvolk 50 DM Wanderschäfer (zwei Lämmer bis zum Alter von einem Jahr = ein Großtier) je Großtier 40 DM, je Lamm 20 DM Unterglaskulturen – das 10-fache des durchschnittlichen GemeindehektarwertesChristbaumkulturen, Hopfen, Baumschule, Korbweiden, Feldgemüsebau, Streuobstwiese, Damwild
– durchschnittlicher Gemeindehektarwert