Neuer Beitragsmaßstab
Erste Beitragserhebung nach neuem Maßstab
Beitragsbescheide versandt
Am 20. Januar 2010 wurden die Beitragsbescheide für das Umlagejahr 2009 versandt. Erstmals wurden die Beiträge zur Berufsgenossenschaft nach dem neuen Arbeits-bedarfsbeitragsmaßstab berechnet.
Jahrzehntelang war in Hessen, in Rheinland-Pfalz und im Saarland jeweils ein Kombinations-beitragsmaßstab aus Flächengrößen- und Flächenwertbeitrag (in unterschiedlicher Gewichtung) für die landwirtschaftlichen Unternehmen mit Bodenbewirtschaftung das Maß der Dinge. Der Kombinationsbeitragsmaßstab war aus politischer und berufsständischer Sicht nicht länger geeignet, den aufgrund eines fortschreitenden Strukturwandels in der Landwirtschaft immer spezialisierteren Bewirtschaftungsformen risikogerecht und differenziert Rechnung zu tragen. Der Gesetzgeber hat mit dem LSV-Modernisierungsgesetz (LSVMG) bundesweit die Einführung eines risikobezogenen Beitragsmaßstabes vorgegeben. Die Vertreterversammlung der Berufsge-nossenschaft hat deshalb zum 1. Januar 2009 den neuen Arbeitsbedarfsbeitragsmaßstab in Kraft gesetzt. Er gilt somit erstmals für das Umlagejahr 2009 und den am 20. Januar 2010 versandten Beitragsbescheid.
Auswirkungen
Der neue Beitragsmaßstab verteilt die Lasten gerechter. Er kann es aber nicht für alle günstiger machen. Für eine große Anzahl von Betrieben hat sich allein aus der notwendigen Änderung des Grundbeitrages und der unterschiedlichen Bewertung des Arbeitsbedarfs der Produktionsverfahren im Ackerbau und in der Grünlandbewirtschaftung eine spürbare Beitrags-änderung ergeben. Besonders bei Betrieben mit Tierhaltung ist es vielfach zu einer deutlichen Beitragssteigerung gekommen, weil die Tierhaltung ein bisher nicht mit eigenen Beiträgen belegtes Risiko darstellt und zu der Veranlagung der Flächen hinzukommt. Andererseits verteilt sich die gesamte Unfalllast auf die verschiedenen Risikogruppen, was auch zu Entlastungseffekten führt. Bei der Tierhaltung hängt es deshalb im Wesentlichen auch von der Struktur des Betriebes im Einzelfall ab, ob und inwieweit jetzt mehr Beiträge aufgebracht werden müssen. Im mittleren Größenbereich mit einem relativ ausgewogenen Verhältnis von Tier- und Flächen-(Marktfrucht-)bestand findet unter Umständen lediglich eine weitgehend beitragsneutrale Veränderung statt. Tierhaltende Betriebe mit bisher sehr niedrigen Flächenwerten und einem hohen Grünlandanteil zeigen jedenfalls eine deutliche Tendenz zur Beitragssteigerung auf. Solche mit bisher hohen Flächenwerten können teilweise sogar entlastet werden. Flächenstarke Marktfruchtbetriebe werden, dem geringeren Risiko entsprechend, fast regelmäßig entlastet.
Näheres zum Arbeitsbedarfsmaßstab
Bescheidmuster mit Beschreibung
Einzelheiten zur Berechnung
Neben- und Lohnunternehmen, Jagden
Härtefälle
Fälligkeit und Vorschüsse
Beitragsrechner
Satzung LBG
Beitragssenkung durch Bundesmittel
Zu beachten sind die Besonderen Nebenbestimmungen des Bundes:
- Die gesamte Beitragsschuld darf nach den Zuwendungsbestimmungen des BMELV durch die Gutschrift aus Bundesmitteln nicht unter 305,-- EUR jährlich gesenkt werden.
- Für Jagd- und Lohnunternehmen, Nebenunternehmen der Landwirtschaft, Unternehmen ohne oder mit nur nebensächlicher Bodenbewirtschaftung sowie landwirtschaftlicher Unternehmen die – unabhängig von ihrer Rechtsform – wirtschaftlich der öffentlichen Hand zuzurechnen sind, werden keine Bundesmittel gewährt. Darüber hinaus sind landwirtschaftliche Neben-unternehmen gewerblicher Hauptunternehmen, die der landwirtschaftlichen Unfallver-sicherung angehören, von der Bundesmittelgewährung ausgeschlossen.
2010 und 2011: Zusätzliche Bundesmittel aus dem Sonderprogramm der Bundes-regierung zur Bewältigung der Krise in der Landwirtschaft
Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, ermöglicht in den Jahren 2010 und 2011 eine stärkere Beitragssenkung durch Bundesmittel. Im Rahmen des Sonderprogramms der Bundesregierung zur Bewältigung der Krise in der Landwirtschaft wurden die ursprünglich für das Jahr 2010 nur noch vorgesehenen 100 Millionen Euro jetzt auf insgesamt 300 Millionen aufgestockt. Für das Jahr 2011 sind dann noch einmal bis zu 214 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Die Beiträge für die bundesmittelberechtigten Unternehmen werden dadurch zusätzlich erheblich gesenkt. Im Jahr 2010 (Umlage 2009) beträgt die Absenkung statt 42,7 % deshalb einmalig 65,5 %. Im Jahr darauf dürfte sie zumindest nicht unter 42 % absinken.