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Mitgliedschaft

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, der die landwirtschaftlichen Unternehmer kraft Gesetzes angehören. Der Abschluss einer privaten Unfall- oder Haftpflichtversicherung hat hierauf keinen Einfluss.

Unternehmer im Sinne der Unfallversicherung ist derjenige, der das wirtschaftliche Ergebnis der im Unternehmen verrichteten Arbeit unmittelbar verantwortet. Eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit oder ein Geschäftsbetrieb wird nicht vorausgesetzt. Auch Hobby- oder Kleinstbetriebe werden daher von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung umfasst.

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