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Meldepflicht - Erhebung aktueller Betriebsdaten

Wer ein landwirtschaftliches Unternehmen eröffnet, hat dies innerhalb einer Woche nach Beginn
des Unternehmens der Berufsgenossenschaft zu melden und die Betriebsverhältnisse anzugeben.
Änderungen von Art und Gegenstand des Unternehmens und Änderungen, die für die Berechnung
der Beiträge von Bedeutung sind (z.B. Flächenänderungen) oder die berufsgenossenschaftliche
Zuständigkeit berühren, sind innerhalb von vier Wochen mitzuteilen. Eine entsprechende
Meldepflicht besteht auch bei einem Unternehmerwechsel oder wenn das Unternehmen eingestellt
worden ist.

Flächenveränderungen teilen Sie bitte auf der Flächenveränderungsanzeige mit.

LBG-Flächenveränderungsanzeige

Jährlicher InVeKoS-Datenabgleich

 

pdf Beispiel_Betriebsfragebogen_II_20090427 pdf LBG-Änderungsanzeige Betriebsverhältnisse

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