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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland sind nach § 84 SGB IX aufgefordert, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen.

Die Rehabilitationsträger (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger, Agenturen für Arbeit einschließlich ihrer Gemeinsamen Servicestellen) und die Integrationsämter bzw. Integrationsfachdienste stehen als Partner mit ihren kostenlosen Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Verfügung.

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