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Leistungen
Rehabilitation
Leistungen der LBG
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften haben nach den gesetzlichen Bestimmungen neben der medizinischen Rehabilitation und den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig Hilfen zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens und zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Gesundheitsschadens bereitzustellen sowie ergänzende Leistungen zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere:
- Kfz-Hilfe,
- Wohnungshilfe,
- Beratung sowie sozialpädagogische und psychosoziale Betreuung
- Haushaltshilfe,
- Übernahme der erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten
- Rehabilitationssport,
- Funktionstraining,
- Beiträge zur Sozialversicherung während der Phase der Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- sonstige Leistungen (zum Beispiel: insbesondere die nachgehende Betreuung von Schwerstverletzten durch den Berufshelfer der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft).