Über uns Aktuelles Service Prävention Leistungen Mitgliedschaft und Beitrag GHV DARMSTADT
Sie sind hier: Leistungen Arbeitsunfall / Berufskrankheit Zusatzversicherung

Weitere Informationen zur Zusatzversicherung

Informationen zur Zusatzversicherung Stand: 01.01.2012

Eine freiwillige Zusatzversicherung können abschließen

·    der landwirtschaftliche Unternehmer

·    der im Unternehmen tätige Ehegatte sowie

·    die im Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitenden Familienangehörigen
      ohne Arbeitsvertrag ("Mifa's") 

Erhöhte Geldleistungen:

·    Verletztengeld

      Wichtig:
      Verletztengeld aus der Zusatzversicherung wird auch neben dem Bezug von Betriebs- und
      Haushaltshilfe gezahlt

·    Verletzten- und Hinterbliebenenrente

Berechnungstabellen

für Unternehmer / für mitarbeitende Familienangehörige

Höhe des Zusatz-Jahresarbeitsverdienstes:

Für landw. Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten beträgt der JAV seit 01.07.2011 nunmehr 11.201,81 EUR. Für Unfallverletzte, die eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 50 bis unter 75 v. H. beziehen, erhöht sich der JAV um 25 %, das sind 14.002,26 EUR, ab einer MdE von 75 v. H. um 50%, das sind 16.802,72 EUR. Die höchstmögliche Zusatzversicherungssumme beläuft sich für

·    Unternehmer und Ehegatten auf 46.100,00 EUR

·    Mifas auf 44.100,00 EUR

Bei Abschluss der Zusatzversicherung ist die Berufsgenossenschaft verpflichtet, die Interessen aller Mitglieder an einer ausgewogenen Risikostaffelung zu berücksichtigen. Da dies wegen des einheitlichen Beitrages für die Zusatzversicherung nicht möglich ist, kann die Berufsgenossenschaft die Höhe des beantragten zusätzlichen Jahresarbeitsverdienstes vom nachgewiesenen Einkommen abhängig machen

Beitragshöhe:

Der Zusatzbeitrag beträgt für landw. Unternehmer, Ehegatten und Mifa's jährlich 2,00 EUR je 100,00 EUR Zusatzversicherungssumme.

Beispiel:

Ein Unternehmer versichert sich mit 20.000,00 EUR zusätzlich zum jeweils geltenden durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst. Hierfür wären jährlich 400,00 EUR Zusatzversicherungsbeitrag zu entrichten. Wird auch für den mitarbeitenden Ehegatten eine Zusatzversicherung in gleicher Höhe abgeschlossen, wären nochmals 400,00 EUR zu erheben. Zusatzversicherungssummen für Unternehmer, Ehegatten und Mifa's müssen nicht gleich hoch sein, sie können auch in unterschiedlicher Höhe (z.B. Unternehmer 20.000,00 EUR und Ehegatten 10.000,00 EUR und Mifa 6.000,00 EUR) abgeschlossen werden.

Beginn der Zusatzversicherung:

Die Zusatzversicherung tritt mit dem Tage der Annahme des Antrages durch die Berufsgenossenschaft in Kraft. Das bedeutet, dass nicht nur ein Antrag eingegangen sein muss, sondern auch alle von der Berufsgenossenschaft geforderten Unterlagen vorliegen müssen.

Antragsformulare finden Sie hier.

Ende der Zusatzversicherung:

Sie erlischt

·    mit dem Tod des Berechtigten,

·    mit dem Wegfall der Unternehmereigenschaft,

·    durch Abmeldung:

Die Abmeldung kann bei Änderung des Zusatzbeitrages zum Zeitpunkt des Inkrafttretens, spätestens 1 Monat nach Mitteilung, sonst nur zum Schluss des Kalenderjahres, spätestens 1 Monat vor diesem Zeitpunkt erfolgen, sie muss der Berufsgenossenschaft schriftlich eingereicht werden und ist von dieser schriftlich zu bestätigen. Nach der Abmeldung kann die Zusatzversicherung nur mit Zustimmung der Berufsgenossenschaft erneuert werden.

·    durch Nichtzahlung des Beitrages:

Die Zusatzversicherung tritt außer Kraft, wenn der Zusatzbeitrag nicht binnen 2 Wochen nach Zustellung einer schriftlichen Mahnung bezahlt und auf diese Folge bei der Mahnung hingewiesen worden ist. Eine Neuanmeldung bleibt solange unwirksam, bis der rückständige Zusatzbeitrag gezahlt ist. Der bis zum Außerkrafttreten angefallene Beitrag muss auf jeden Fall beglichen werden.

·    mit der Kündigung durch die Berufsgenossenschaft:

Die Berufsgenossenschaft ist berechtigt, die Zusatzversicherung zu kündigen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, die das Unfallrisiko wesentlich erhöhen. In diesen Fällen erlischt die Zusatzversicherung mit dem Tage der Zustellung der Kündigung.

Für weitere Nachfragen steht Ihnen die Berufsgenossenschaft gerne zur Verfügung.

Anschrift:

  Land- u. forstw. Berufsgenossenschaft 
  Hessen, Rheinland- Pfalz und Saarland    
  Theodor-Heuss-Str. 1
  67346 Speyer

  06232/911-0 (Zentrale) oder 
  Durchwahl 06232/911-3138

 

[Druckversion] [Startseite] [Übersicht]
© 2012 Landwirtschaftliche Sozialversicherung Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Website? Schreiben Sie an HRS Webmaster